Sie sollten folgendes zu Ihrem Termin bei uns mitführen (sofern vorhanden):
Eine Sitzung in unserer Praxis dauert in der Regel 60 Minuten. Die Kosten orientieren sich dabei an den jeweils erbrachten Leistungen, die wir transparent nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen.
Unsere Leistungen sind Privatleistungen. Das heißt, dass Sie den Rechnungsbetrag immer direkt an uns bezahlen. Sie haben die Möglichkeit den Rechnungsbetrag zu überweisen oder direkt nach der Sitzung zu begleichen.
Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung
Zur Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung muss die Rechnung eine
Diagnose gemäß ICD-10 GM und einen Abrechnungsschlüssel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Rechnung aus, die diese
Kriterien erfüllt. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach, ob in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen durch einen Heilpraktiker mitversichert sind.
Vorteile einer Privatrechnung
Alle Ihre Angelegenheiten bleiben voll und ganz privat! Weder
ihr Arbeitgeber noch ihre Krankenkasse erfahren hiervon.
Vorteile einer Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
Sie können den
Rechnungsbetrag unter Umständen ganz oder teilweise durch die private Krankenversicherung erstattet bekommen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet
werden und einen zumutbaren Betrag übersteigen, können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Die zumutbare Belastung hängt vom Gesamtbetrag
der Einkünfte, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder ab. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an Ihren Steuerberater.
Für den Fall, dass Sie Ihren Termin einmal nicht wahrnehmen können, ist das kein Problem.
Wir würden uns allerdings über eine kurze Benachrichtigung hierzu sehr freuen!